Passives Einkommen: UGI: Der kaum bekannte Dividendenaristokrat mit 141 Jahren Stabilität

wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 995
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Seit 37 Jahren steigert UGI die Ausschüttungen kontinuierlich, die Dividendenhistorie geht sogar bis ins 19. Jahrhundert zurück. Der kaum bekannte Versorger überzeugt nicht nur mit stabilen Ausschüttungen.In einem Umfeld, in dem viele Anleger nur noch Kursgewinne jagen, steht UGI Corporation für das Gegenteil: planbare Erträge, stabile Cashflows und eine recht verlässliche Dividendenpolitik. Seit 1885 schüttet das Unternehmen ohne Unterbrechung Dividenden aus, seit mindestens 1972 (weiter gehen die Zahlen nicht zurück) wurden die Ausschüttungen nicht reduziert. Gute Gründe, sich UGI im Rahmen des Dividenden-Radars einmal genauer anzusehen. Nachdem wir uns hier in der vergangenen Woche den …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
UGI Aktie 30,72 € -0,10%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB0UTM4 , DE000NG5VH30 , DE000NG5N2H5 , DE000NB5AED6 , DE000NB23RW6 , DE000NB5AD48 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend