Musk fragt KI „Grok“: Kann Bitcoin gehackt werden? – Antwort überrascht
Können Quantencomputer den Sicherheitsmechanismus von Bitcoin knacken, fragt Elon Musk seine KI Grok. Die Antwort überrascht.
Elon Musk hat seinen eigenen KI-Chatbot „Grok“ öffentlich gefragt, ob Bitcoin jemals gehackt werden kann.
In einem X-Post wollte der Tech-Milliardär wissen, wie wahrscheinlich es sei, dass Bitcoins Verschlüsselungsmechanismus SHA-256 von Quantencomputern geknackt wird.
Groks Analyse: Bitcoin ist sicher – für den Moment. In den nächsten fünf Jahren läge die Wahrscheinlichkeit bei nahezu null. Bis 2035 schätzt die KI die Möglichkeit auf unter zehn Prozent.
Aktuell schaffen Quantencomputer nur einen Bruchteil der Rechenleistung, die nötig wäre, um Bitcoin zu hacken. Dennoch rät Grok langfristig zu einem Wechsel auf neuere Verschlüsselungsmechanismen.
Schon länger macht sich im Bitcoin-Space die Sorge breit, Quantencomputer könnten den Sicherheits-Code hinter der Kryptowährung knacken. Was ein Quantenphysiker dazu sagt, lest ihr hier: Werden Quantencomputer zur Gefahr für Bitcoin?
Der Hintergrund ist ernst: Sollte SHA-256 jemals entschlüsselbar sein, wären Millionen von Wallets theoretisch angreifbar – auch die Bitcoin-Bestände von Musks Unternehmen.
Sein Elektroautobauer Tesla hält derzeit 11.509 BTC im Wert von rund 1,31 Milliarden US-Dollar. Sein Raumfahrunternehmen SpaceX besitzt etwa 850 Millionen in BTC.
Musk selbst gilt auch privat als größer Befürworter von Bitcoin. Eigenen Angaben zufolge investiert der reichste Mann der Welt seit 2021 in die Kryptowährung.
Nach einem Streit mit US-Präsident Donald Trump rief der Multi-Entrepreneur die Gründung der “America Party” aus, über die Musk auch Bitcoin unterstützen will. In dem Zusammenhang sagte er: “Fiat ist hoffnungslos”.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.