dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 212

Mehr Streitfälle sollen bei Amtsgerichten landen

BERLIN (dpa-AFX) - Mehr Rechtsstreitigkeiten sollen künftig an Amtsgerichten geklärt werden. Das sehen Gesetzespläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Die Amtsgerichte ermöglichten an bundesweit mehr als 600 Standorten einen einfachen Zugang zum Recht - in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang, erläuterte die SPD-Politikerin. "Sie sollen künftig über mehr Fälle entscheiden können."

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:

Konkret sollen Amtsgerichte in Zivilverfahren mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro verhandeln, wie ein Gesetzentwurf vorsieht. Die bisherige Schwelle von bis zu 5.000 Euro soll damit nach mehr als 30 Jahren angehoben werden. Dies solle eine Stärkung der Amtsgerichte erreichen. Außerdem sollen auch bestimmte Streitigkeiten im Nachbarrecht künftig generell in ihre Zuständigkeit fallen.

Mehr Spezialisierung geplant

Andere Fälle sollen den Plänen zufolge unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen werden - etwa bei Streit über Heilbehandlungen, Veröffentlichungen im Internet und in der Presse oder beim Vergaberecht. Hubig sagte: "Wir schaffen für die Landgerichte gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren." Dies solle die Spezialisierung in der Justiz fördern./sam/DP/stw


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend