Füllziel von 90 Prozent bleibt erhalten
Demnach bleibt das bisherige Füllziel von 90 Prozent erhalten, es muss aber "irgendwann zwischen dem 1. Oktober und 1. Dezember" erreicht werden. Bislang mussten die Gasspeicher in der EU bis zum 1. November zu 90 Prozent gefüllt sein. Zudem sollen für den Fall "schwieriger Bedingungen bei der Befüllung der Speicher" weitere Ausnahmen möglich sein.
Verordnung soll Gasversorgung sicherstellen
Die Gasspeicherverordnung wurde Mitte 2022 erlassen und soll die Gasversorgung der EU sicherstellen. Die Änderung zielt darauf ab, die Anfälligkeit der EU für Preisschwankungen im Zusammenhang mit der geopolitischen Instabilität nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu verringern./mjm/DP/men
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