dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 251

Bundesrat befürwortet Aussetzung des Familiennachzugs

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition für eine Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Grundsatz gebilligt. Ein Vorschlag des Sozialausschusses, hierzu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Der Bundesrat mit Sitz im Preußischen Herrenhaus in Berlin.
Quelle: - © pixabay.com:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus, zu denen viele Menschen aus Syrien gehören, für zwei Jahre ihre Kernfamilie nicht mehr zu sich holen können. Das war bisher möglich für minderjährige Kinder und Ehepartner. Im Fall unbegleiteter Minderjähriger können aktuell auch Eltern ein Visum für die Familienzusammenführung in Deutschland erhalten.

Kontingent von 1.000 Menschen pro Jahr

Hier geht es bislang um 12.000 Menschen pro Jahr. Denn schon seit Jahren gilt für die Angehörigen von Menschen mit subsidiärem Schutz ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Visa für Kinder, Ehepartner und Eltern von Menschen aus dieser Gruppe nur noch in seltenen Härtefällen ausgestellt werden sollen.

Für die Betroffenen bedeutet das: Entweder die Familie bleibt noch lange getrennt oder das Familienmitglied, das in Deutschland lebt, reist aus, um an einem anderen Ort mit den Angehörigen zusammen sein zu können. Es kommt jedoch auch vor, dass verzweifelte Angehörige versuchen, mit Schleppern nach Deutschland zu gelangen. Einigen Geflüchteten gelingt es zudem, mittelfristig die strengeren Voraussetzungen für eine andere Form des Familiennachzugs zu erfüllen, für die man nachweisen muss, dass der Lebensunterhalt gesichert und genügend Wohnraum vorhanden ist./abc/DP/men

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend