Bücher und Notizen vor einem Bücherregal (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 261

Anrufung der UN wegen niedriger Bafög-Sätze

BERLIN (dpa-AFX) - Wegen der aus ihrer Sicht überfälligen Bafög-Reform schwärzen Studierende und Gewerkschafter die Bundesrepublik bei den Vereinten Nationen an. Die Bildungsgewerkschaft GEW und der studentische Dachverband fzs fordern vom zuständigen UN-Ausschuss eine Überprüfung, ob Deutschland mit seiner Ausbildungsförderung seine Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt erfüllt. Sie verweisen auf Artikel 13 des Vertrags, wonach jedem ein Hochschulstudium zugänglich gemacht werden muss und dafür ein "angemessenes Stipendiensystem" einzurichten ist.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Kritik: Bafög auf vielen Ebenen unzureichend

"Tatsächlich erreicht das Bafög in Deutschland nur noch rund zwölf Prozent der eingeschriebenen Studierenden", bemängelte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller. Die Bedarfssätze lägen zudem unter dem Existenzminimum. Rahel Schüssler vom freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (fzs) ergänzte, die Durchschnittsmiete eines WG-Zimmers sei in einigen Städten doppelt so hoch wie die Wohnkostenpauschale.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/2027 von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat anzuheben. Der sogenannte Bafög-Grundbedarf von monatlich 475 Euro soll ab 2027 in zwei Schritten steigen. GEW und fzs fordern die Bundesregierung jedoch auf, "einer Rüge der UN zuvorzukommen und das Bafög noch vor dem Prüfverfahren strukturell zu erneuern"./ax/DP/men


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend