Auto online bestellt - Gericht weist Klage zu Widerruf ab

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 861
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Neuwagen bei der Auslieferung (Symbolbild).
- pixabay.com

FRANKFURT (dpa-AFX) - Ein Online-Autokäufer ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit einer Klage zur Rückabwicklung des Kaufes gescheitert. Er könne sich unter anderem nicht darauf berufen, dass der abschließende Button zum Bestellen nicht korrekt gekennzeichnet gewesen sei, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt mit (Urteil vom 15.9.2026, Az. 9 U 76/25).

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Der Kläger hatte ein Elektroauto im Wert von mehr als 60.000 Euro bestellt und wollte den Kaufvertrag mehr als ein Jahr später widerrufen. Er argumentierte unter anderem damit, dass der Bestellbutton nur mit "Bestellen" statt wie vorgeschrieben mit "Zahlungspflichtig bestellen" bezeichnet worden sei.

Der Kauf sei aber ordnungsgemäß zustande gekommen, entschied die Richterin in dem zivilen Berufungsverfahren. Der Widerruf sei zu spät erfolgt, bei Onlinekäufen gilt dafür in der Regel eine Frist von 14 Tagen. Der Vertrag sei aber auch nicht wegen Verstoßes gegen die Beschriftungsvorgabe nichtig.

Gericht: Kosten klar mitgeteilt

So sei etwa der Bestellvorgang "klar strukturiert, transparent und nicht irreführend ausgestaltet" und auf den kostenpflichtigen Vertragsschluss ausgerichtet gewesen. Die Gesamtkosten seien zuvor klar mitgeteilt worden. Der Kläger nutzte "die Verbraucherschutzschrift ersichtlich einzig dazu, sich nachträglich von einem bewusst eingegangenen und ein Jahr hinweg unbeanstandet durchgeführten Vertrag über einen Verbrauchsgegenstand zu lösen", heißt es in dem Urteil.

Werte aus dem Artikel:
BMW Aktie 54,78 € -0,54%
Mercedes-Benz Aktie 40,00 € -0,45%
Porsche Vz Aktie 42,83 € -1,20%
Tesla Aktie 370,66 $ +4,67%
VW Aktie 67,82 € -0,64%

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, mit Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof verlangt werden. In erster Instanz war das Landgericht Wiesbaden mit der Klage befasst gewesen./hus/DP/men


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NG3GGZ1 , DE000NG30M72 , DE000NG30WM1 , DE000NB6X390 , DE000NB7Q103 , DE000NB7R242 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren