dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 308

Angeklagter in Klinik: VW-Dieselprozess verzögert

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Der Betrugsprozess zur weiteren Aufklärung der Dieselaffäre bei Volkswagen (VW Aktie) startet mit einer Verzögerung. Ein Angeklagter befinde sich zur Behandlung im Krankenhaus, sagte der Richter am Landgericht Braunschweig. Er unterbrach die Verhandlung.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Volkswagen AG Vz 106,65 € Volkswagen AG Vz Chart +1,62%
Zugehörige Wertpapiere:

Der Klinikaufenthalt sei nichts Dramatisches, sagte der Richter. Es blieb aber vorerst offen, ob der Angeklagte am Donnerstag noch in den Gerichtssaal kommen kann. Ohne ihn kann die Anklage nicht verlesen werden. Den fünf Angeklagten, vier Männern und einer Frau, wird unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft den zum Teil ehemaligen Mitarbeitern vor, als VW -Führungskräfte dafür verantwortlich gewesen zu sein, dass Behörden und Kunden in Europa und den USA jahrelang über die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen getäuscht worden seien.

Im September 2015 war herausgekommen, dass VW statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mithilfe versteckter Software-Codes fälschte. VW-Boss Martin Winterkorn flog aus dem Amt, und der Konzern stürzte in eine seiner größten Krisen./bch/DP/zb


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend