EuGH entscheidet: Telekommunikationsanbieter haben kein Recht auf einseitige Vertragsänderungen, relevant für Vodafone-Sammelklage
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Der EuGH entschied, dass Vodafone Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern darf. Dies stützt eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Internetkunden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter wie Vodafone keine automatische Rechtsgrundlage auf Basis von EU-Richtlinien haben, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Urteil folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Entscheidung ist insbesondere für eine laufende Sammelklage gegen eine Preiserhöhung für Festnetz-Internet aus dem Jahr 2023 relevant, wobei nun deutsche Gerichte über die konkreten Fälle entscheiden müssen.
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