0,00%
Der Anteilsschein der UnitedHealth Group verzeichnet gegenwärtig eine Verteuerung von 3,05 Prozent. Er hat sich um 8,50 Euro gegenüber dem Schlusskurs vom vorigen Handelstag verbessert. Derzeit zahlen Anleger 287,60 Euro an der Börse für das Wertpapier. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht der Anteilsschein der UnitedHealth Group gut da. Der Dow Jones (Dow Jones) liegt aktuell um 0,49 Prozent im Plus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag und kommt auf 47.708 Punkte. Der heutige Kurs der UnitedHealth Group ist längst nicht der höchste in der Börsengeschichte des Anteilsscheins. Genau 304,40 Euro mehr wert war das Papier am 4. Dezember 2024.
UnitedHealth Group Incorporated ist als Gesundheitsunternehmen in den Vereinigten Staaten und international tätig. Das Unternehmen ist in vier Segmenten tätig: UnitedHealthcare, Optum Health, Optum Insight und Optum Rx. Das Segment UnitedHealthcare bietet verbraucherorientierte Gesundheitsvorsorgepläne und Dienstleistungen für nationale Arbeitgeber, Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, mittelgroße Arbeitgeber, kleine Unternehmen und Einzelpersonen an. die UnitedHealth Group setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 400,28 Mrd. $ um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 15,24 Mrd. $.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Handelsplätzen rund um den Globus. Welche Wertpapiere von den Nutzerinnen und Nutzern zuletzt am häufigsten gesucht wurden, zeigt die folgende Übersicht.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base erstellt.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.