EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Scout24 SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 22.06.2026 / 14:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Im Zeitraum vom 18. Juni 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026 hat die Scout24 SE insgesamt 168.000 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 31. Mai 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemacht wurde.
Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne des § 2 Abs. 6 Börsengesetz durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
Handelsplattform(MIC Code)
18.06.2026
85.000
75,9838
XETA
18.06.2026
50.000
75,9708
CEUX
18.06.2026
8.000
75,9026
TQEX
19.06.2026
25.000
75,7761
XETA
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 1. Juni 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 192.000 Aktien.
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