EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Scout24 SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 08.06.2026 / 14:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Im Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis einschließlich 5. Juni 2026 hat die Scout24 SE insgesamt 24.000 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 31. Mai 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemacht wurde.
Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne des § 2 Abs. 6 Börsengesetz durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
Handelsplattform(MIC Code)
01.06.2026
6.000
73,3446
XETA
02.06.2026
6.000
76,9429
XETA
03.06.2026
6.000
73,6970
XETA
04.06.2026
6.000
74,9801
XETA
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 1. Juni 2026 bis einschließlich 5. Juni 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 24.000 Aktien.
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