RWE vor KI-Boom: BofA sieht Milliardenpotenzial durch Rechenzentren
Nach den starken Quartalszahlen richten Analysten den Blick voraus. RWE könnte zu einem der großen Profiteure des KI-Zeitalters werden – davon ist die Bank of America überzeugt.
In einem aktuellen Bericht schreibt das Research-Haus, dass der wachsende Stromhunger von Rechenzentren gewaltige Chancen für den Energiekonzern eröffnet, die bislang in keiner Analystenschätzung eingepreist sind.
Laut BofA könnte allein die Umnutzung ehemaliger Kohlekraftwerksstandorte mit bestehenden Netzanschlüssen einen Immobilienwert in Milliardenhöhe freisetzen. Bis zum Ende des Jahrzehnts verfüge RWE über rund 16 Gigawatt an Netzkapazität. Würden nur ein Drittel dieser Flächen zu Datacenter-Hubs umgewandelt, ergäbe sich ein potenzieller Immobilienwert von über 5 Milliarden Euro – rund 15 Prozent der aktuellen Marktkapitalisierung.
Auch im operativen Geschäft sehen die Analysten erhebliches Ertragspotenzial. Steigende Strompreise und höhere Auslastung flexibler Gaskraftwerke könnten laut Berechnungen über 200 Millionen Euro zusätzliches EBITDA bringen. Neue langfristige Stromabnahmeverträge (PPAs) in den USA und Europa könnten weitere 100 Millionen Euro beisteuern.
Zusätzliche Fantasie entsteht durch mögliche Kapazitätszahlungen für RWEs 4,5 Gigawatt Gasflotte in Deutschland – nach britischem Vorbild wären über 300 Millionen Euro EBITDA machbar. Zudem profitiert RWE über seine 16,7 Prozent-Beteiligung an Urenco vom globalen Comeback der Kernenergie.
BofA führt RWE unter den "Top 25 Aktien für 2025" und behält die Kaufempfehlung bei. Und mit einer Performance von rund 55 Prozent seit Jahresanfang kann sich die Aktie durchaus sehen lassen. Das Fazit: Selbst wenn nur ein Bruchteil der Chancen realisiert wird, könnten Gewinn und Bewertung deutlich steigen.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.