Microsoft kauft 23 Hektar in Grevenbroich für KI-Rechenzentrum, Baugenehmigung ausstehend

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 78
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Eingang zum Hauptsitz von Microsoft Frankreich in Issy les Moulineaux bei Paris
- ©iStock

Microsoft baut ein viertes KI-Rechenzentrum in Grevenbroich (NRW), um die hohe Nachfrage zu bedienen. Dies soll den Strukturwandel im Revier stärken.

Microsoft weitet seine KI-Investitionen in Nordrhein-Westfalen aus und plant ein viertes Rechenzentrum in Grevenbroich. Hierfür wurde ein 23 Hektar großes Grundstück erworben; die Inbetriebnahme ist für die frühen 2030er Jahre vorgesehen. Das Projekt ist Teil einer umfassenden Strategie im Rheinischen Revier (zusammen mit Bedburg, Bergheim und Elsdorf), um die steigende Nachfrage nach Cloud- und KI-Kapazitäten zu bedienen und den regionalen Strukturwandel durch neue Arbeitsplätze zu fördern.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Microsoft Aktie 338,50 € -0,98%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NG7JPC6 , DE000NB602E8 , DE000NB61MH8 , DE000NB6SY91 , DE000NB6UL01 , DE000NB6VN81 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend