Majestic Gold erklärt Aktionärs-Einberufungsverlangen für ungültig und terminiert Hauptversammlung auf 31. Juli 2026

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Majestic Gold Corp. lehnt ein Aktionärsverlangen wegen formaler Mängel ab und wehrt sich rechtlich gegen Klagen eines Aktionärs. Versammlung am 31.7.

Die Majestic Gold Corp. lehnt ein Einberufungsverlangen des Aktionärs Fan Zhong Kong vom 28. Mai 2026 aufgrund formaler Mängel ab und wird daraufhin keine außerordentliche Versammlung einberufen. Parallel dazu wehrt sich das Unternehmen gegen eine von Herrn Kong eingeleitete Klage vor dem Supreme Court von British Columbia, die eine Privatplatzierung stoppen und Direktoren abberufen soll. Die reguläre Jahreshauptversammlung des Unternehmens ist für den 31. Juli 2026 angesetzt.

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