Ein Flugzeug bei einem Start (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 613

Wieder internationale Flüge nach Teheran

TEHERAN (dpa-AFX) - Rund eine Woche nach Inkrafttreten der Waffenruhe mit Israel nehmen beide Hauptstadtflughäfen in der iranischen Hauptstadt Teheran wieder ihre Arbeit auf. Laut einem Beschluss der zivilen Luftfahrtbehörde werden Flüge, auch zu internationalen Zielen, künftig wieder tagsüber zwischen 05.00 und 18.00 Uhr Teheraner Zeit (06.30 bis 19.30 Uhr MESZ) abgefertigt, wie die staatliche Nachrichtenagentur Irna berichtete.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Air France-KLM Group SA 10,90 € Air France-KLM Group SA Chart -0,41%
Zugehörige Wertpapiere:
Int. Consolidated Airlines Group SA 4,426 € International Consolidated Airlines Group SA Chart +0,36%
Zugehörige Wertpapiere:
Lufthansa AG 8,208 € Lufthansa AG Chart +0,22%
Zugehörige Wertpapiere:

Die Flughäfen im nordwestlichen Tabris sowie der zentralen Kulturmetropole Isfahan bleiben jedoch vorerst außer Betrieb. In den vergangenen Tagen hatte die zivile Luftfahrtbehörde erste Lockerungen und Überfluggenehmigungen erteilt. Die Millionenmetropole und Pilgerstadt Maschhad im Nordosten wird seit einigen Tagen wieder angeflogen.

Der Iran hatte am 13. Juni mit Beginn der israelischen Angriffe seinen Luftraum gesperrt. Inzwischen gilt seit knapp mehr als einer Woche eine Waffenruhe./arb/DP/stw


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend