ROUNDUP: Angehörige zum Germanwings-Prozess: Es geht nicht ums Geld

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 454
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes haben enttäuscht auf den Auftakt eines neuen Schmerzensgeld-Prozesses in Braunschweig reagiert. "Also ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent", sagte Klaus Radner der Deutschen-Presse-Agentur. Er hat bei dem Flugzeugabsturz am 24. März 2015 in den Alpen seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verloren.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Der 71-Jährige vertritt die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hätten und ihrem Beruf nicht ordentlich nachgekommen seien. "Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben", sagte er und kündigte an, dies auch weiter zu versuchen. "Wenn es eine Chance gibt. Vielleicht gibt es dieses berühmte eine Prozent", sagte Radner.

In dem Zivilverfahren um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen zum Auftakt wenig Hoffnung gemacht: Die Kammer gehe vorläufig davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur Begründung.

Angehöriger: Bilder kommen wieder zum Vorschein

"Ich wusste ungefähr, was da rauskommt", sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat. "Aber das alles wieder heute zu hören, da kommen die ganzen Bilder wieder zum Vorschein", beschrieb er. "Es geht meiner Frau und mir schlecht", sagte er unter Tränen. Abschließen gehe aber nicht, sie müssten wie die anderen Angehörigen damit leben.

Werte aus dem Artikel:
Lufthansa Aktie 7,162 € -1,49%

30 Hinterbliebene haben mehr als elf Jahre nach der Katastrophe Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen.

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa -Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.

Copilot hatte Flugzeug absichtlich gegen Berg gesteuert

Nach Überzeugung der Kläger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden. Am Ende der Verhandlung in Braunschweig betonte die Richterin, die Argumentation der Kläger bis zur Verkündung der Entscheidung am 6. Oktober erneut prüfen zu wollen.

"Ich bin schon ziemlich wütend auf das Luftfahrt-Bundesamt", sagte Tegethoff und sprach von "Staatsversagen". Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole. "Es geht nicht ums Geld", sagte er. "Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert". Dann wäre der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen./bch/DP/he


Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB15PS4 , DE000NB2FS98 , DE000NB2L501 , DE000NB7EV73 , DE000NB7Q2C2 , DE000NB7VEJ5 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren