BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes haben enttäuscht auf den Auftakt eines neuen Schmerzensgeld-Prozesses in Braunschweig reagiert. "Also ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent", sagte Klaus Radner der Deutschen-Presse-Agentur. Er hat bei dem Flugzeugabsturz am 24. März 2015 in den Alpen seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verloren.
Für dich zusammengefasst:
Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes sind enttäuscht.
30 Angehörige haben Ansprüche gegen die Bundesrepublik angemeldet.
Die Germanwings-Maschine stürzte am 24. März 2015 ab.
Der 71-Jährige vertritt die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hätten und ihrem Beruf nicht ordentlich nachgekommen seien. "Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben", sagte er und kündigte an, dies auch weiter zu versuchen. "Wenn es eine Chance gibt. Vielleicht gibt es dieses berühmte eine Prozent", sagte Radner.
In dem Zivilverfahren um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen zum Auftakt wenig Hoffnung gemacht: Die Kammer gehe vorläufig davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur Begründung.
Angehöriger: Bilder kommen wieder zum Vorschein
"Ich wusste ungefähr, was da rauskommt", sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat. "Aber das alles wieder heute zu hören, da kommen die ganzen Bilder wieder zum Vorschein", beschrieb er. "Es geht meiner Frau und mir schlecht", sagte er unter Tränen. Abschließen gehe aber nicht, sie müssten wie die anderen Angehörigen damit leben.
30 Hinterbliebene haben mehr als elf Jahre nach der Katastrophe Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen.
Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa -Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Copilot hatte Flugzeug absichtlich gegen Berg gesteuert
Nach Überzeugung der Kläger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden. Am Ende der Verhandlung in Braunschweig betonte die Richterin, die Argumentation der Kläger bis zur Verkündung der Entscheidung am 6. Oktober erneut prüfen zu wollen.
"Ich bin schon ziemlich wütend auf das Luftfahrt-Bundesamt", sagte Tegethoff und sprach von "Staatsversagen". Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole. "Es geht nicht ums Geld", sagte er. "Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert". Dann wäre der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen./bch/DP/he
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