EU-Einigung: neue Rechte für Fluggäste vereinbart

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Die wehende Flagge der EU.
- ©unsplash.com

STRASSBURG (dpa-AFX) - Familien dürfen im Flugzeug kostenlos Sitzplätze nebeneinander reservieren, Ticketpreise müssen übersichtlich dargestellt werden: Europaabgeordnete und Mitgliedstaaten haben sich auf neue Fluggastrechte geeinigt. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und Zyperns Verkehrsminister Alexis Vafeades als Vertreter der Staaten unterzeichneten in Straßburg die Vereinbarung.

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"Diese Vereinbarung wird die Rechte von Fluggästen in ganz Europa stärken. Sie wird sowohl für Verbraucher als auch für Fluggesellschaften mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit schaffen, ohne unserer Branche unnötigen bürokratischen Aufwand zu verursachen", teilte Metsola mit.

Die getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.

Bessere Übersicht als Ziel

Wer künftig online nach Flugtickets sucht, soll standardmäßig den Preis mit Handgepäck angezeigt bekommen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Fluggesellschaften können aber weiter Tickets anbieten, bei denen für größere Handgepäckstücke extra gezahlt werden muss - so wie es besonders manche Billig-Airlines schon handhaben.

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Lufthansa Aktie 8,828 € +4,52%
Ryanair Holdings Aktie 26,01 € +5,99%

Festgeschrieben werden soll unter anderem auch: Für minderjährige Kinder dürfen ohne Zusatzkosten Sitzplätze neben ihren Eltern reserviert werden. Wer digital eingecheckt hat, hat ein Recht auf ein kostenloses gedrucktes Ticket.

Flug zu spät? Vielleicht gibt es Entschädigung

Die Staaten hatten zuvor ihre Forderung aufgegeben, künftig erst bei größeren Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen. Damit bleibt es dabei, dass Reisende Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Sie muss ihre Gäste digital über deren Rechte aufklären. Sowohl bei Verspätungen als auch Flugausfällen sollen Passagiere nach Angaben des Parlaments neun Monate Zeit haben, einen Antrag auf Entschädigung einzureichen./wea/DP/stw


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