Landgericht München I untersagt Innoscience GaN-Vertrieb in Deutschland und verhängt Schadensersatz wegen Patentverletzung

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Das LG München I verurteilte Innoscience wegen Patentverletzung bei GaN-Technologie. Das Unternehmen muss Verkaufsstopps und Schadenersatz an Infineon leisten.

Das Landgericht München I hat in zwei weiteren Patentverfahren im Bereich der Galliumnitrid-Technologie (GaN) zugunsten von Infineon gegen das chinesische Unternehmen Innoscience entschieden. Innoscience wird untersagt, patentverletzende Produkte in Deutschland herzustellen, zu verkaufen oder zu vermarkten, und zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dies folgt auf bereits vorangegangene Niederlagen von Innoscience in Deutschland und den USA.

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