- Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen DHL.
- Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage als unbegründet ab.
- Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zulässig.
- Deeskalation im Iran-Konflikt - Diese 3 Aktien könnten jetzt stark profitieren! (hier klicken)