Solche Aromen machten aus giftigen Produkten jugendfreundliche Köder, schreibt die WHO zum Weltnichtrauchertag (31. Mai). Sie würden zudem mit schweren Lungenkrankheiten in Verbindung gebracht.
WHO: Firmen ködern gezielt junge Leute
Aromen und schicke Verpackungen für E-Zigaretten sowie Werbung in sozialen Medien zielten speziell auf junge Nutzerinnen und Nutzer ab, kritisierte die Organisation. 12,5 Prozent der Minderjährigen hätten in der WHO-Europaregion mit insgesamt 53 Ländern im Jahr 2022 E-Zigaretten genutzt, verglichen mit zwei Prozent der Erwachsenen.
Aromen seien darauf angelegt, die Neugier von Kindern und Jugendlichen zu wecken und sie zum Experimentieren anzuregen - und das könne in die Sucht führen. Ein Verbot könne junge Leute schützen, so die WHO.
"Aromen schüren eine neue Welle der Sucht und sollten verboten werden", teilte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus mit. "Sie untergraben die jahrzehntelangen Fortschritte bei der Eindämmung des Tabakkonsums." Jedes Jahr sterben nach WHO-Angaben etwa acht Millionen Menschen an den Folgen von Tabakkonsum.
Verbote bestehen
Die WHO nennt einige aus ihrer Sicht vielversprechende Entwicklungen: In mehr als 50 Ländern seien aromatisierte Tabakprodukte nicht erlaubt. Mehr als 40 Länder hätten elektronische Zigaretten verboten. Die Organisation betont, dass alle Tabakprodukte - auch solche, bei denen der Tabak nur erhitzt wird - Nutzer giftigen und krebserregenden Chemikalien aussetzen und streng reguliert werden sollten.
Der deutsche Verband des eZigarettenhandels (VdeH) mit rund 130 Mitgliedern schreibt auf seiner Webseite, die Satzung enthalte die Verpflichtung, Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben./oe/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.