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Offshore-Windbranche fordert Regel für Flächenrückgabe

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) fordert eine Regel für die Rückgabe ersteigerter Windflächen in Nord- und Ostsee. Hintergrund sind unbestätigte Medienberichte, nach denen der französische Öl- und Gaskonzern Totalenergies ersteigerte Windflächen in der deutschen Nord- und Ostsee zurückgeben wolle. TotalEnergies dementiert das.

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Offshore-Plattform in der Nordsee (Symbolbild).
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BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm kritisierte: "Die Bundesregierung hat es versäumt, in den Offshore-Wind-Ausschreibungsregeln eine Rückgabeoption für bezuschlagte Projekte zu schaffen." Es sei ein Mechanismus notwendig für Fälle, in denen Unternehmen Projekte nicht realisierten.

Berichte über Desinteresse an Flächen

NDR und "Süddeutsche Zeitung" hatten am Montag berichtet, dass TotalEnergies und der britische Öl- und Gaskonzern BP (BP Aktie) das Interesse an ersteigerten Flächen verloren hätten. TotalEnergies dränge im BWO dazu, dass eine Möglichkeit zur Rückgabe von Flächen geschaffen werde, heißt es.

TotalEnergies sprach auf Anfrage von Behauptungen und teilte mit, der Konzern arbeite weiter aktiv an den Offshore-Wind-Projekten in Deutschland und wolle diese realisieren. Ein Sprecher von Jera Nex BP, einem Gemeinschaftsunternehmen von Jera aus Japan und BP, kommentierte die Berichte nicht näher. Es sei bekannt, dass die Projekte mit Herausforderungen verbunden seien. Man prüfe verschiedene Optionen.

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Wirtschaftsministerium steht im Austausch

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums haben TotalEnergies und BP sich in den vergangenen Jahren deutsche Windflächen auf See gesichert. Die Projekte sind laut Behörde überwiegend in der Genehmigungsphase. Das Wirtschaftsministerium befinde sich wie in solchen Fällen üblich im Austausch mit den Unternehmen, die bereits von Herausforderungen berichtet hätten.

Das Ministerium teilte weiter mit, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz regle, dass Zuschläge nicht zurückgegeben werden dürften. Wenn ein Käufer bestimmte Fristen nicht einhalte, müsse die Bundesnetzagentur aber einen Zuschlag widerrufen. Vertragsstrafen sind den Angaben zufolge möglich./lkm/chh/DP/nas

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