Damit soll verhindert werden, dass in Florenz weitere Mietwohnungen dem Massentourismus zum Opfer fallen. Im historischen Zentrum mit seinen vielen Museen ist es heute nahezu unmöglich, an eine bezahlbare Wohnung zu bekommen. Viele Eigentümer vermieten lieber für wenige Tage über Internet-Portale wie Airbnb
Bis zu 400 Euro Strafe
Das Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Besitzer von Ferienwohnungen haben aber zehn Tage Zeit, um die Schlüsselkästen abzunehmen. Dann werden bis zu 400 Euro fällig, wenn immer noch eine Keybox in der Nähe der Wohnungstür hängt. Zuständig für Kontrollen ist die städtische Polizei.
In den vergangenen Jahren haben sich Schlüsselkästen auch in vielen anderen Ländern für Kurzzeit-Vermietungen durchgesetzt. Das Prinzip ist einfach: Die Übernachtungsgäste bekommen vom Eigentümer vor der Ankunft einen Code zugeschickt, mit dem sie das Zahlenschloss öffnen und die Schlüssel herausnehmen können. Beim Verlassen legen sie die Schlüssel wieder hinein.
Andere Städte wollen folgen
Italien geht bereits gegen solche Kästen vor. Inzwischen ist landesweit vorgeschrieben, dass es auch bei Kurzzeit-Vermietungen zu einem Treffen von Besitzer und Urlauber kommen muss. Ein formelles Verbot von Keyboxes überall gibt es bislang aber nicht.
Mehrere andere italienische Städte überlegen, dem Beispiel von Florenz zu folgen. In Rom, Venedig und anderswo kommt es immer wieder vor, dass Zahlenschlösser von Aktivisten zugeklebt werden.
Die linke Bürgermeisterin von Florenz, Sara Funaro, nannte den Beschluss den "Beginn eines Weges der Aufmerksamkeit für mehr Lebensqualität, Anstand und Sicherheit".
Nach früheren Angaben der Stadtverwaltung kommen jedes Jahr mehr als 4,5 Millionen Touristen in die Hauptstadt der Toskana. Viele bleiben mehrere Tage, um die vielen Sehenswürdigkeiten wie den Dom oder die weltbekannten Uffizien zu besuchen. Im historischen Zentrum leben 60.000 Menschen./cs/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.