Konkret geht es um eine Ausschreibung des EU-Satellitenprojekts Galileo. Die für die Vergabe verantwortliche EU-Kommission nahm dafür drei Unternehmen in die engere Auswahl: OHB System, Airbus
Vorteile durch Managerwechsel möglich
Die Richterinnen und Richter am EuGH wiesen darauf hin, dass OHB der Kommission bereits während der Vergabe mitgeteilt habe, dass ihr leitender Manager für das operative Geschäft zum Konkurrenten ADS gewechselt sei - und zwar in verantwortlicher Position für das Galileo-Angebot.
Die Brüsseler Behörde müsse in allen Abschnitten der Vergabe für einen möglichst fairen Wettbewerb sorgen, so das Urteil. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ADS durch den Managerwechsel unrechtmäßige Vorteile erhalten habe./jcf/DP/jha
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