Airbus und MTU planen Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für Brennstoffzellen-Triebwerke ab 2027

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 290
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Airbus und MTU gründen ein Joint Venture, um ab 2027 abgasfreie Brennstoffzellen-Triebwerke zu entwickeln und die europäische Technologieführerschaft zu sichern.

Airbus und MTU planen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, um ab voraussichtlich 2027 ein abgasfreies Brennstoffzellen-Triebwerk für Flugzeuge zu entwickeln und zu vermarkten. Ziel ist es, das Gewichtsproblem herkömmlicher Batterien zu überwinden und die europäische Technologieführerschaft in der nachhaltigen Luftfahrt zu sichern. Die Umsetzung steht noch unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen sowie Abstimmungen mit den Betriebsräten.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Airbus Aktie 213,95 € -0,72%
Airbus Aktie (ADR) 61,7925 $ -0,70%
MTU Aero Engines Aktie 381,50 € -0,39%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB6T3V8 , DE000NB68BS3 , DE000NB7CCD2 , DE000NB25K27 , DE000NB063C7 , DE000NB0X8Y1 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend