Plattformpflicht: Monatliche Meldung von Belegungsdaten an Bundesnetzagentur erfordert von Kurzzeitvermietern Registrierung und korrekte Angaben

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Seit September müssen Buchungsplattformen Belegungsdaten an die Bundesnetzagentur melden. Dies erhöht die Transparenz und Kontrolle für Behörden.

Seit dem 1. September müssen Online-Plattformen wie Airbnb Belegungsdaten von Kurzzeitvermietungen monatlich an die Bundesnetzagentur übermitteln. Ziel der auf einer EU-Verordnung basierenden Maßnahme ist eine höhere Transparenz für Kommunen, um Registrierungspflichten und den Wohnraumschutz besser kontrollieren zu können. Vermieter sollten ihre Registrierungsnummern und lokalen Genehmigungen prüfen, da Unstimmigkeiten zwischen Plattformdaten und behördlichen Angaben nun schneller auffallen.

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