PARIS (dpa-AFX) - Streiks und eine höhere Ticketsteuer haben bei der Fluggesellschaft Air France-KLM im Sommer einen Gewinnanstieg verhindert. Zwar wuchs der Umsatz im dritten Quartal im Vergleich zu 2024 um knapp 3 Prozent auf 9,2 Milliarden Euro, unter dem Strich blieben mit 730 Millionen Euro aber sechs Prozent weniger Gewinn übrig als ein Jahr zuvor. Auch das Ergebnis aus dem Tagesgeschäft kletterte lediglich um zwei Prozent auf 1,2 Milliarden Euro, wie das französisch-niederländische Unternehmen am Donnerstag in Paris mitteilte.
Im laufenden Geschäft verdiente Air France-KLM damit weniger als von Analysten im Schnitt erwartet. Premium-Tickets für Business und First Class hätten sich sowohl bei der französischen Air France als auch bei der niederländischen KLM weiterhin gut verkauft, erklärte Konzernchef Ben Smith. Für das laufende Jahr plant der Manager insgesamt weiterhin eine Steigerung des Sitzplatzangebots um 4 bis 5 Prozent im Vergleich zu 2024.
Im Sommer bremsten ein Streik der französischen Fluglotsen und zwei Ausstände des Bodenpersonals in den Niederlanden das Geschäft von Air France-KLM. Der Konzern bezifferte seine hieraus entstandene Belastung auf etwa 50 Millionen Euro. Zudem habe ein ungewöhnlich heißer Sommer in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden die Nachfrage nach Trips nach Südeuropa gedämpft.
Den Angaben zufolge machten gestiegene Entgelte am Flughafen Amsterdam und eine höhere Ticketsteuer in den Niederlanden dem hauseigenen Billigflieger Transavia zu schaffen. Viele von dessen Kunden seien deshalb auf Flughäfen in Deutschland ausgewichen./stw/tav/stk
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.