| EQS-Ad-hoc: ABO Energy GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr/Verlust der hälftigen Grundkapitals (§ 92 AktG) ABO Energy GmbH & Co. KGaA passt Prognose für 2026 an und kommt der Verpflichtung zur Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG nach - Entwurf des Sanierungsgutachtens vorgelegt 12.05.2026 / 00:19 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA („Gesellschaft“) hat gestern den ersten Entwurf des Sanierungsgutachtens (siehe Ad-hoc-Meldung vom 23. Januar 2026) erhalten. Der Entwurf des Sanierungsgutachtens kommt zum vorläufigen Schluss, dass die ABO Energy GmbH & Co. KGaA sanierungsfähig ist. Voraussetzung ist der Abschluss einer tragfähigen Sanierungsfinanzierung mit den Finanzierungspartnern. Aufgrund der Ergebnisse des Entwurfs hat das Unternehmen allerdings auch seine Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2026 anzupassen. Die Gesellschaft geht nach Vorlage des Entwurfs und der darin bezifferten zu erwartenden zukunftsgerichteten Investitionen für die umfangreiche Transformation und Neuausrichtung nicht mehr davon aus, noch im laufenden Geschäftsjahr wieder ein positives Konzernergebnis erzielen zu können (siehe Ad-hoc-Meldung vom 19. November 2025). Für das Geschäftsjahr 2027 erwartet das Unternehmen auf operativer Ebene (EBITDA) wieder in die Gewinnzone zurückkehren zu können. Zudem gibt die Gesellschaft bekannt, dass aufgrund des Geschäftsverlaufs im Jahr 2026 nunmehr ein Verlust der Hälfte des Grundkapitals besteht. Die Gesellschaft wird daher unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung zur Anzeige dieses Verlustes gemäß § 92 AktG einberufen.
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