Auf ein Neues: SdK bündelt Interessen der PANDION-Anleihegläubiger
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Nach dem Insolvenzantrag der PANDION AG ruft die SdK Anleihegläubiger zur Interessenbündelung und Registrierung auf.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ruft die Inhaber der PANDION-Unternehmensanleihe 2021/28 (DE000 A289YC 5) zur Bündelung ihrer Interessen auf. Hintergrund ist der am 10. August gestellte Antrag der PANDION auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, der auch mehrere Konzerngesellschaften umfasst.
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