BERLIN (dpa-AFX) - Deutschland hat im vergangenen Jahr 8.232 Ausländerinnen und Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen. Im Vorjahr 2024 waren es 9.277. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der "Rheinischen Post" vorliegt und die die Deutsche Presse-Agentur einsehen konnte.
Am häufigsten ergingen Ausweisungsverfügungen gegen Menschen aus Georgien (671), Albanien (661) und der Türkei (618). Diese drei Länder waren auch im Jahr zuvor die Hauptherkunftsländer gewesen, wobei die Liste damals von Albanern (923) mit Abstand angeführt wurde.
Die Ausweisung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Betroffene sind dann ausreisepflichtig. Eine Abschiebung ist jedoch erst möglich, wenn auch eine entsprechende Abschiebungsandrohung erlassen wurde./and/DP/zb
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