BERLIN (dpa-AFX) - Um die Rechtsform der Genossenschaft attraktiver zu machen, will das Kabinett an diesem Mittwoch eine Reihe von Vereinfachungen beschließen. Ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Entwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sieht zuvorderst eine umfassende Digitalisierung vor: Genossenschaften sollen Vereinbarungen künftig in "Textform" statt wie bisher in "Schriftform" schließen, Versammlungen online abhalten und Mitglieder digital informieren können. Schriftform bedeutet, dass eine Erklärung eigenhändig unterschrieben sein muss - etwa die Kündigung eines Arbeitsvertrags per unterschriebenem Brief, während bei der Textform eine lesbare Erklärung ohne Unterschrift genügt.
Für dich zusammengefasst:
Kabinett beschließt Vereinfachungen für Genossenschaften.
Gründung soll jetzt innerhalb von 20 Tagen erfolgen.
Obergrenze von 50% für investierende Mitglieder eingeführt.
Die Gründung von Genossenschaften soll zudem beschleunigt werden, indem das zuständige Registergericht diese nach Eingang vollständiger Unterlagen innerhalb von 20 Tagen einzutragen hat. Aktuell gilt hier keine Frist. Durch die Verbesserung einer Datenbank sollen Gründerinnen und Gründer einer neuen Genossenschaft leichter herausfinden können, welchem Prüfungsverband sie angehören müssen. Der jeweilige Verband überwacht, ob die Genossenschaft wirtschaftlich solide geführt wird und die gesetzlichen sowie satzungsmäßigen Vorschriften einhält.
Engmaschigere Aufsicht
Zum Schutz vor unseriösen Genossenschaften sollen die Rechte und Pflichten der Prüfungsverbände ausgeweitet sowie die staatliche Aufsicht über diese Verbände gestärkt werden. Außerdem soll die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck mehr sein. Neu eingeführt wird eine Obergrenze von 50 Prozent für investierende Mitglieder.
Bisher können lediglich kleine Genossenschaften bis 20 Mitglieder in ihren Satzungen Regelungen vorsehen, die den Vorstand an Weisungen der Generalversammlungen bindet. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll diese Schwelle auf 150 Mitgliedern erhöht werden. In einem ersten Entwurf aus dem Sommer 2025 war eine Schwelle von 1.500 Mitgliedern vorgesehen. Nach Rückmeldungen aus der Praxis wurde sie nun auf 150 Mitglieder beschränkt.
Wohnungsbau und Landwirtschaft
Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind Genossenschaften ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. "Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran." Damit Genossenschaften auch zukünftig attraktiv bleiben, wolle sie die Bundesregierung von unnötigen bürokratischen Lasten befreien. Genossenschaften könnten künftig frei entscheiden, ob sie sich digital, hybrid oder vor Ort organisieren.
Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatten im März ein Konzept für eine neue Form von Unternehmen vorgelegt. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll nach den Vorstellungen der SPD-Politiker als eigenständige Rechtsform neben GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft geschaffen werden. Der Vorschlag ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Die wichtigste Besonderheit: Das eingebrachte Vermögen soll in der Gesellschaft bleiben. Gewinne dürfen nicht ausgezahlt werden, sondern sollen reinvestiert werden./abc/DP/zb
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