dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 348

WDH: London verschärft Asylrecht - Aufenthalt nur noch 30 Monate

(Wiederholung: Ausgefallenen Absatz ergänzt.)

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die Tower Bridge in London.
Quelle: - pixabay.com:

LONDON (dpa-AFX) - Großbritanniens sozialdemokratische Regierung hat eine drastische Verschärfung der Asylregeln angekündigt. Die Gründe für eine Reform seien "erschütternd" einfach, sagt Premierminister Keir Starmer im Vorwort des Strategiepapiers. Für eine geregelte Migration auf "sicheren und legalen" Wegen brauche es "einen Ansatz mit einer stärker abschreckenden Wirkung und konsequent durchgesetzten Regeln".

Die Regierung veröffentlichte das Reformpapier mit dem Titel "Restoring Order and Control" (etwa: "Die Wiederherstellung von Ordnung und Kontrolle") am Nachmittag vor der Vorstellung der Änderung durch Innenministerin Shabana Mahmood im Parlament.

Im Kern sieht die Reform einen zentralen Wechsel im Asylsystem weg von einem langjährigen Schutz hin zu einem zeitlich stark begrenzten, nur grundlegenden Schutz vor, der regelmäßig überprüft wird. Die britische Regierung nennt das "Core Protection", also Kern- oder Basisschutz.

Deutlich mehr Familienrückführungen

Dafür will Großbritannien die 2005 - also 15 Jahre vor dem Brexit - unter EU-Recht eingeführte staatliche Pflicht zur Unterstützung von Asylbewerbern abschaffen. Derzeit wird Flüchtlingen ein Aufenthaltsrecht für fünf Jahre gewährt, künftig sollen es nur noch 30 Monate sein. Diese Zeit soll nur verlängert werden, wenn die Menschen weiterhin als schutzbedürftig gelten.

Die Regierung prüft zudem die Wiederaufnahme von Zwangsrückführungen in Länder, in die in den vergangenen Jahren keine routinemäßigen Rückführungen unternommen worden sind, darunter Syrien. Zudem sollen deutlich mehr Familien abgeschoben werden./mj/DP/men

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend