Blick auf eine wehende amerikanische Flagge in der Innenstadt von New York.
Quelle: - ©unsplash.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 212

USA setzen bestimmte Visaverfahren für 75 Länder aus

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die USA setzen für 75 Länder die Bearbeitung von bestimmten Visaverfahren zum Aufenthalt in den Vereinigten Staaten aus. Das US-Außenministerium bestätigte das auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur und präzisierte, dass konkret Visaverfahren pausieren, bei denen es um dauerhafte Aufenthalte gehe (immigrant visa).

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Solch ein Visum beantragen Menschen, die sich in den USA dauerhaft niederlassen wollen. Es geht dabei in der Regel nicht um zeitlich begrenzte Aufenthalte wie Studium oder Arbeitsphasen mit konkreter Dauer. Um einen Urlaub in den USA geht es auch nicht, dafür braucht man zum Beispiel aus Deutschland gar kein Visum, sondern stattdessen eine Einreisegenehmigung.

Noch keine konkrete Liste betroffener Staaten

Welche Länder von den neuen Restriktionen betroffen sind, machte das Außenministerium nicht bekannt. Regierungssprecherin Karoline Leavitt postete auf der Plattform X einen Bericht des TV-Senders Fox News zum Thema und schrieb darüber, dass Somalia, Russland und Iran unter den 75 Ländern seien.

Einen Grund für das Aussetzen der Visaverfahren nannte das Außenministerium nicht. Wann der Stopp in Kraft tritt, blieb ebenfalls unklar - Fox News berichtete vom 21. Januar. Wie lange die Pause dauern soll, ist vom Außenministerium bislang nicht mitgeteilt worden. Die US-Regierung unter Donald Trump hatte in den vergangenen Monaten immer wieder bei ihrer Migrationspolitik strengere Regeln eingeführt./rin/DP/nas

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend