dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 263

Urteil im Spezi-Prozess: Paulaner gewinnt gegen Berentzen

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Paulaner hat sich im Rechtsstreit um das Design einer Cola-Mix-Flasche gegen Berentzen durchgesetzt. Die Flaschen der Mio Mio Cola+Orange Mische des vor allem für Spirituosen bekannten Unternehmens aus Niedersachsen sind den Spezi-Flaschen der Münchner Brauerei zu ähnlich, befand das Landgericht München I. Es verurteilte Mio Mio dazu, den Verkauf des Getränks in diesem Design zu unterlassen, sonst drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Zudem müsse Mio Mio Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Ein Richterhammer (Symbolbild).
Quelle: - pexels.com:

Dem Gericht ging es dabei nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre.

"Wir freuen uns, dass das Gericht vollumfänglich unserer Rechtsauffassung gefolgt ist", sagte Birgit Zacher, Sprecherin von Paulaner. Man werde jetzt das Gespräch mit Berentzen suchen. "Uns geht es nicht darum, Schadenersatz zu verlangen, sondern darum, unsere Farbmarke zu schützen." Ob Paulaner auf der Vernichtung der bereits erzeugten Flaschen bestehen werde, sagte sie nicht.

Die Tapete hilft nicht

Berentzen hatte im Verfahren letztlich erfolglos argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass der Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen auf die Idee komme, dass Mio Mio mit Paulaner zusammengehöre. Zudem habe man Kreise und keine Wellen auf seiner Flasche abgebildet. Das Design soll zudem nicht von Paulaner inspiriert worden sein. Vielmehr stamme die Idee von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs.

Vor Gericht verfing diese Anekdote allerdings nicht. Der Paulaner-Anwalt hatte die Tapete bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli für irrelevant erachtet. Rein rechtlich gehe es um die Frage, ob Berentzen eigene und ältere Gegenrechte habe - die entstünden aber nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand, sagte er damals. Eine Position, der sich das Gericht jetzt anschloss.

Nicht das erste Spezi-Verfahren

Paulaner hat das Wellendesign seiner Flasche in den Farben Gelb, Orange, Rot, Pink und Lila schützen lassen. Es war nicht das erste Mal, dass die Münchner es verletzt sahen und deswegen vor Gericht zogen. Erst im März hatte das Landgericht in einem ähnlichen Fall ebenfalls zugunsten der Münchner entschieden. Damals war es um die "Brauerlimo" der Homburger Karlsberg Brauerei gegangen.

Warum Paulaner vor Gericht zog

Was befürchtet Paulaner eigentlich, wenn Konkurrenten Cola-Mix-Getränke auf den Markt bringen, deren Flaschen den eigenen ähnlich sind? Das würde die eigene Marke schwächen, heißt es von der Brauerei. Die Fünf-Farben-Welle diene dann irgendwann nicht mehr als Herkunftsnachweis. Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position und könne sich dann nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten. Grundsätzlich suche man aber immer zuerst das Gespräch.

Die Namensrechte

2022 war Paulaner in einem anderen Spezi-Streit selbst Beklagte. Die kleinere Brauerei Riegele aus Augsburg hatten mit den Münchnern über die Rechte am Namen Spezi gestritten und vergeblich versucht, Lizenzgebühren für den Namen zu bekommen./laf/DP/he

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend