- In Bayern finden am Sonntag Kommunalwahlen statt.
- Rund 10,05 Millionen Menschen sind wahlberechtigt.
- Das landesweite Ergebnis soll am Mittwoch feststehen.
- Deeskalation im Iran-Konflikt - Diese 3 Aktien könnten jetzt stark profitieren! (hier klicken)
Bis alle Ergebnisse feststehen, wird es allerdings dauern: Am Sonntagabend werden zuerst die Landrats-, die OB- und Bürgermeisterwahlen ausgezählt. Für einen Sieg im ersten Wahlgang müssen Kandidatinnen oder Kandidaten mindestens 50 Prozent der Stimmen holen. Wo dies nicht gelingt, müssen die beiden Bestplatzierten in die Stichwahl zwei Wochen später, am 22. März.
Landesweites Ergebnis erst am Mittwoch
Das landesweite Ergebnis soll erst am Mittwoch feststehen. Dafür werden die Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten und die Kreistagswahlen in den Landkreisen zusammengezählt. Mit Spannung wird erwartet, wie stark die AfD zulegt, die nun flächendeckend mit Listen antritt. Und ob und wie sehr andere verlieren, etwa die CSU unter Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder.
Bei den Kommunalwahlen vor sechs Jahren war die CSU um gut fünf Prozentpunkte abgesackt und hatte landesweit nur noch 34,5 Prozent der Stimmen bekommen. Für die SPD war es 2020 um rund sieben Prozentpunkte auf historisch schlechte 13,7 Prozent nach unten gegangen. Die Grünen hatten vor sechs Jahren mit 17,5 Prozent ihr bisher bestes Kommunalwahlergebnis erreicht. Die Freien Wähler waren 2020 landesweit auf 11,9 Prozent gekommen, die AfD hatte am Ende 4,7 Prozent geholt. Gemeinsame Wahlvorschläge mit anderen Parteien oder Gruppen sind bei diesen Zahlen jeweils eingerechnet./ctt/had/DP/mis
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.