Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 5.512,50 Euro monatlich, die der Rentenversicherung bei 8.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Bruttolohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Eine konkrete Zahl nannte Klüssendorf für eine etwaige Erhöhung nicht. "Ich will mich jetzt nicht auf eine Zahl festnageln, aber ich finde, dass man sich auf jeden Fall in die Richtung orientieren kann - ohne dass ein großes Ungerechtigkeitsproblem entstehen würde", sagte er. Leistungskürzungen zur Kostendeckelung lehnt er dagegen strikt ab.
Klüssendorf erhält als Bundestagsabgeordneter aktuell Bezüge in Höhe von 11.227,20 Euro monatlich. Zum 1. Juli steigen die Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.
Union gegen die Erhöhung
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis hatte eine höhere Beitragsbemessungsgrenze vorgeschlagen. Konkret hatte er für eine Erhöhung um rund 2.500 Euro auf das Niveau der Bemessungsgrenze bei der Rentenversicherung plädiert.
Die Union lehnt ein Anheben der Grenze jedoch ab. Auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es: Die Beitragssätze steigen. Ziel ist es, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden
Anfang des Jahres hatten viele gesetzlichen Krankenkassen ihre kräftig erhöht. Weitere Kassen wollen Anfang Juli die Zusatzbeiträge erhöhen./vrb/DP/zb
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