Poraz habe eine "inakzeptable Erklärung über die spanische Regierung" veröffentlicht, teilte das Ministerium weiter mit. Eine Botschafterin hat Israel derzeit nicht in Madrid, weil sie schon 2024 aus Protest gegen die Ankündigung einer Anerkennung Palästinas durch Spanien abgezogen worden war.
Israels Botschaft warf Spanien auf der Plattform X einen "antiisraelischen Kreuzzug" vor, weil es die iranischen Angriffe auf Israel nicht verurteilt habe und stattdessen eine Aussetzung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Israel gefordert hatte.
Spanien stehe "auf der falschen Seite der Geschichte" und seine Position sei "moralisch unhaltbar", schrieb die Botschaft, während palästinensische Quellen im Gazastreifen am selben Tag vom Tod weiterer mindestens 45 Menschen durch israelische Angriffe berichteten. Auslöser des Gaza-Kriegs war das Massaker palästinensischer Extremisten in Israel am 7. Oktober 2023 mit rund 1.200 Toten und mehr als 250 Geiseln.
Sánchez hatte die Forderung nach einer Aussetzung des Abkommens am Donnerstag beim EU-Gipfel in Brüssel damit begründet, dass Israel im Gazastreifen den Artikel 2 dieser Vereinbarung verletzte. In dem Artikel verpflichten sich beide Seiten zur Achtung der Menschenrechte.
Obwohl auch ein interner Prüfbericht der EU zum selben Ergebnis wie Sánchez kam, konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten beim Gipfel in dieser Frage nicht einigen. In der Abschlusserklärung hieß es nur, der Bericht werde zur Kenntnis genommen. Deutschland ist gegen eine Aussetzung./ro/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.