- Union und SPD verteidigen Umbau des Bürgergelds.
- Der Bundestag stimmt über die Umgestaltung ab.
- Regeln werden für über fünf Millionen Bezieher verschärft.
- Deeskalation im Iran-Konflikt - Diese 3 Aktien könnten jetzt stark profitieren! (hier klicken)
Der CDU-Politiker Carsten Linnemann betonte, es gehe darum, den Sozialstaat zukunftsfest zu machen, damit er auch in Zukunft "in voller Wucht" für jene da sein könne, die auf ihn angewiesen seien. Weitere Reformschritte gegen Sozialleistungsmissbrauch würden folgen, so etwa Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln und bei EU-Regeln zur Freizügigkeit.
"Unmenschliche Sanktionen"
Die AfD, größte Oppositionsfraktion, beklagte hingegen, dass die neue Grundsicherung die Steuerzahler kaum entlasten werde, weil sie nur wenig einspare. Das Grundsicherungsgesetz sei komplex und werde viel Aufwand in den Behörden bedeuten, sagte die Abgeordnete Gerrit Huy. "Sozialmissbrauch" werde nicht verringert.
Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten an den Pranger zu stellen und "unmenschliche Sanktionen" einzuführen. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, Sanktionen brächten keine stabile Beschäftigung. "Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen, das ist der falsche Weg", sagte Pellmann.
Regeln werden verschärft
Der Bundestag stimmt mittags namentlich über die Umgestaltung des Bürgergelds zum "Grundsicherungsgeld" ab. Damit sollen die Regeln für die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher verschärft werden. Dazu zählt die komplette Streichung bei drei versäumten Jobcenter-Terminen. Das Bürgergeld in heutiger Form gilt seit Anfang 2023./vsr/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.