- Manager klagen gegen VW auf 7,5 Millionen Euro.
- VW hat beiden Managern gekündigt.
- Gericht erklärte fristlose Kündigung für unwirksam.
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Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klage im vergangenen Juni abgewiesen. Einen Schaden, der auf Repressalien zurückzuführen sei, hätten die beiden nicht darlegen können, so das Gericht damals. Laut Gericht verlangen die beiden zusammen 7,5 Millionen Euro von ihrem Arbeitgeber - als Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Hinweise auf vermeintliche Missstände
Die beiden Mitglieder des Oberen Managementkreises von VW fühlten sich demnach unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeuge.
Doch statt etwas dagegen zu unternehmen, hätten sie danach bei VW Repressalien erlitten, so der Vorwurf. Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
|
20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
|
20
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Volkswagen
VW kündigt beiden - Betroffene klagen
VW hat beiden Managern inzwischen gekündigt. Zuvor waren sie nach Angaben ihres Anwalts "kaltgestellt". Ihre Abteilung, die aus der Taskforce zur Aufarbeitung des Diesel-Skandals hervorgegangen sei, habe keine Aufgaben mehr gehabt - und sei schließlich aufgelöst worden. "Die saßen bis zum Tag der Kündigung jeden Tag in ihren Büros, hatten aber keine Aufgabenzuweisung", so ihr Anwalt Markus Bialobrzeski, der beide vertritt.
Kündigungsgrund war nach VW-Angaben der Vorwurf, interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und öffentliche Stellen abgegeben zu haben, darunter das Landeskriminalamt (LKA). Das sieht VW als massive Pflichtverletzung. Die beiden Betroffenen wehren sich auch dagegen vor Gericht.
Fristlose Kündigung kam zu spät
Im Februar errang einer der beiden vor dem Arbeitsgericht Braunschweig nur einen Teilerfolg: Die außerordentliche, fristlose Kündigung, die VW ausgesprochen hatte, erklärte das Gericht für unwirksam, weil VW die dafür erforderliche Frist nicht eingehalten hatte, die Kündigung also zu spät kam.
Die ebenfalls erfolgte ordentliche Kündigung erklärte das Gericht dagegen für wirksam. Die Weitergabe von Daten an das Landeskriminalamt war aus Sicht des Gerichts ein gravierender Verstoß gegen die Pflicht, Rücksicht auf den Arbeitgeber zu nehmen.
Der Betroffene hat dagegen laut Gericht Berufung eingelegt. Entscheiden muss darüber nun ebenfalls das Landesarbeitsgericht. Beim zweiten Betroffenen läuft das Verfahren in Braunschweig noch. Den Angaben zufolge will das Gericht hier noch weitere Beweise sammeln./fjo/DP/he
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