Kuppeln des Moskauer Kremls.
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dpa-AFX  | 
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Russisches Vermögen: Lösung am 18. Dezember angestrebt

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat dem belgischen Ministerpräsidenten Bart de Wever bei einem Treffen in Brüssel erneut eine gleichmäßige Risikoverteilung bei einer Nutzung des eingefrorenen russischen Vermögens für die Ukraine versprochen. "Die besondere Betroffenheit Belgiens in der Frage einer Nutzbarmachung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte ist unbestreitbar und muss in jeder denkbaren Lösung so adressiert werden, dass alle europäischen Staaten dasselbe Risiko tragen", sagte Merz nach Angaben von Regierungssprecher Stefan Kornelius nach dem Gespräch. An diesem hatte auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilgenommen.

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Die drei seien sich einig gewesen, dass in der aktuellen geopolitischen Lage die Zeit dränge, hieß es. Sie hätten festgestellt, dass die finanzielle Unterstützung der Ukraine von zentraler Bedeutung für die Sicherheit Europas sei. Merz, De Wever und von der Leyen vereinbarten nach Angaben des Regierungssprechers, ihren Austausch mit dem Ziel fortzusetzen, bis zum Europäischen Rat am 18. Dezember eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Der größte Teil des russischen Vermögens lagert in Belgien

Merz und von der Leyen versuchen seit Wochen, De Wever davon zu überzeugen, seinen Widerstand gegen einen Plan zur Nutzung von eingefrorenen Geldern der russischen Zentralbank für die Ukraine aufzugeben. Der Belgier spielt dabei eine zentrale Rolle, weil mit etwa 185 Milliarden Euro ein Großteil der Vermögenswerte vom Brüsseler Finanzinstitut Euroclear verwaltet wird.

De Wever lehnte den Plan bis zuletzt mit Verweis auf rechtliche und finanzielle Risiken ab. So fürchtet er um die Existenz von Euroclear und sieht auch die Gefahr, dass Russland Vergeltung gegen andere europäische Privatpersonen und Unternehmen übt und etwa Enteignungen in Russland vornimmt.

Als Voraussetzungen dafür, dass Belgien ungeachtet der Gefahren doch mitmacht, hatte De Wever drei Bedingungen genannt. Demnach muss garantiert sein, dass eine Vergemeinschaftung aller möglichen Risiken erfolgt und ab dem ersten Moment der Umsetzung des Plans müssen ausreichend finanzielle Garantien bestehen, um potenziellen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen./mfi/DP/men

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