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ROUNDUP: Südkoreas Lee äußert Bedauern wegen Drohnenflügen - Nordkorea reagiert

SEOUL (dpa-AFX) - Nachdem Südkoreas Präsident Lee Jae Myung wegen mehrerer Drohnenflüge Bedauern gegenüber Nordkorea geäußert hat, meldete sich nun die Schwester von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un zu Wort. In einer von der staatlichen Nachrichtenagentur KCNA veröffentlichten Stellungnahme bezeichnete Kim Yo Jong das Verhalten des südkoreanischen Präsidenten als "sehr begrüßenswert und klug".

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Südkoreanisches Flaggenmeer.
Quelle: - pixabay.com:

Gleichzeitig sagte die 38-Jährige, Südkorea sollte im Interesse seiner eigenen Sicherheit "von jedem Kontaktversuch gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea absehen". Die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ist der offizielle Name Nordkoreas.

Zuvor hatte Südkoreas Präsident Lee sein Bedauern über mehrere Drohnenflüge ausgedrückt, die ohne Genehmigung der Regierung nach Nordkorea geschickt worden sind. "Auch wenn dies nicht die Absicht unserer Regierung war, sprechen wir gegenüber dem Norden unser Bedauern darüber aus, dass durch die unverantwortlichen und rücksichtslosen Handlungen einiger Einzelpersonen unnötige militärische Spannungen entstanden sind", sagte Lee.

Im Januar hatte Nordkorea den Süden beschuldigt, mit mehreren Drohnenflügen die Souveränität Nordkoreas verletzt zu haben. So soll unter anderem eine Überwachungsdrohne am 4. Januar wichtige Anlagen in Nordkorea gefilmt haben, ehe das nordkoreanische Militär das Flugobjekt abgeschossen habe.

Ende März wurden drei Südkoreaner in dem Fall angeklagt, darunter auch ein Geheimdienstmitarbeiter und ein Militäroffizier. Ihnen wird vorgeworfen, seit vergangenem September insgesamt viermal mit unbemannten Drohnen in den nordkoreanischen Luftraum eingedrungen zu sein. Die genauen Motive sind bislang unklar.

Nord- und Südkorea befinden sich formal betrachtet nach wie vor im Kriegszustand, da der Korea-Krieg von 1950 bis 1953 nur mit einem Waffenstillstand endete, jedoch niemals ein Friedensvertrag unterzeichnet wurde./fkr/DP/he

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