dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 317

ROUNDUP/Schuhkarton-Streit: Deichmann verliert vor Gericht

GELSENKIRCHEN/OSNABRÜCK (dpa-AFX) - Im Streit um Müllkosten hat die Schuhfirma Deichmann eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Deichmann hatte sich von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreien lassen wollen - hierbei müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkunden landen. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Deichmann-Klage ab, eine Berufung wurde nicht zugelassen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Überwacht wird das Entsorgungssystem von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.

Bei der Verhandlung am Freitag hatte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Das waren etwa acht Prozentpunkte mehr als 2020. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden.

Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen monierte, dass das Gutachten nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ sei. Die Marktforscher hätten zu wenige Geschäfte aufgesucht. Das Gutachten ist ursprünglich von 2020, damals suchten Marktforscher 46 Firmenstandorte auf. Außerdem holten sie zusätzliche Marktdaten ein.

Auf Bitte des Gerichts aktualisierte die GVM ihr Gutachten dieses Jahr und suchte dafür 20 weitere Geschäfte auf, fünf davon waren von Deichmann. Anwältin Schoppen verwies auf Erkundungen von Deichmann selbst, denen zufolge nur etwa 40 Prozent der Schuhkartons beim Kunden landen.

Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Klümper. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Mit Blick auf die 50-Prozent-Grenze, ab der die Müllkostenpflicht greift, sagte Klümper: "Die Kammer meint, dass die Grenze auf jeden Fall überschritten wird und deswegen eine Systembeteiligungspflicht von Schuhkartons besteht."/wdw/DP/zb

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend