Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat keine Revision zugelassen - dagegen ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich.
Ein jüdischer Metzgermeister hatte 1932 auf einem Konto eine großzügige Mitgift für seine Tochter angelegt. Das junge jüdische Paar emigrierte bald danach in die Schweiz - und versuchte in den folgenden Jahren vergeblich, an das Geld in Nazi-Deutschland heranzukommen.
Ein Nachfahre, der erst kürzlich auf Hinweise zu dem alten Konto gestoßen war, forderte nun von der Sparkasse Akteneinsicht zu dem Konto - und letztlich die Auszahlung des vermuteten Vermögens seiner Vorfahren. Die Sparkasse hat die Forderung zurückgewiesen./mhe/DP/jha
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