ROUNDUP: Felchenfang am Bodensee ab 2027 wieder erlaubt

dpa-AFX  | 
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Segelboote auf dem Bodensee (Symbolbild).
- pixabay.com / CC0

WASSERBURG (dpa-AFX) - Nach drei Jahren Schonzeit dürfen Bodenseefischer von 2027 an wieder Felchen fangen - allerdings unter strengeren Auflagen als früher. Das haben die Anrainerstaaten Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein bei einer Sitzung der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) im bayerischen Wasserburg beschlossen.

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Das Fangverbot für Felchen war 2024 im Großteil des Bodensees in Kraft getreten, nachdem die Bestände innerhalb weniger Jahre dramatisch eingebrochen waren. Inzwischen gibt es Hinweise auf eine erste Erholung der Population.

Um den Erfolg nicht zu gefährden, wurde laut der IBKF Felchenfang mit weniger Fangtagen und weniger Netzen mit größeren Maschenweiten beschlossen. "Wir fangen ganz moderat an", sagte Reinhard Reiter, der IBKF-Bevollmächtigte des Vorsitzlandes Bayern. Der Felchenfang sei vom kommenden Jahr ab dem 1. Mai bis Ende August erlaubt. Die Regelung gelte bis Ende 2028. Signale deuteten schon in diese Richtung

Die Bevollmächtigten berieten seit Mittwoch über das weitere Vorgehen. Baden-Württemberg hatte schon signalisiert, eine Wiederaufnahme des Fangs zu unterstützen. "Es sollte den Fischern am Bodensee wieder ermöglicht werden, in gewissem Umfang Felchen zu fischen", hatte das Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche mitgeteilt.

Auch Bayern betonte zuletzt die Bedeutung der traditionellen Berufsfischerei am Bodensee. Etwa 49 Berufsfischer gibt es noch rund um den See.

Felchen gelten als wichtigste traditionelle Fischart des Bodensees und sind für viele Berufsfischer von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Fressfeinde wie der Stichling und zu wenig Nahrung hatten den Felchen vor der Schonung zu schaffen gemacht. Forscher hatten zuvor empfohlen, der positiven Entwicklung weiter Zeit zu geben, damit sich die Bestände weiter erholen könnten./DP/jha/



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