WASHINGTON (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit mit der "New York Times" um Zugangsbeschränkungen für Journalistinnen und Journalisten im US-Verteidigungsministerium hat das Pentagon einen Zwischensieg errungen. Ein Berufungsgericht erlaubte dem Ministerium, in seinem Gebäude vorerst eine Regelung durchzusetzen, der zufolge sich die Reporter dort nur in Begleitung eines Pentagonmitarbeiters bewegen dürfen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache steht allerdings noch aus.
Für dich zusammengefasst:
Das Pentagon gewinnt im Rechtsstreit mit der 'New York Times'.
Ein Berufungsgericht erlaubt Begleitregelung für Reporter.
Das Berufungsgericht setzte nun zunächst die Anordnung einer unteren Instanz außer Kraft, die das Pentagon zuvor während des laufenden Verfahrens davon abgehalten hatte, die Regel umzusetzen. Der Richter hatte diese Entscheidung vor ein paar Wochen mit der Bedeutung einer freien Presse und einer informierten Bevölkerung begründet.
Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung nun mit großen Erfolgschancen, die es dem Pentagon in dem Fall für seine Argumentation einräumte. Dieses habe argumentiert, dass die allgemeine Begleitpflicht keine unrechtmäßige Vergeltungsmaßnahme im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes darstelle. Ferner habe die "New York Times" nicht dargelegt, dass sie im Vergleich zu anderen ebenfalls betroffenen Reportern besonders stark benachteiligt werde oder dies ihre Berichterstattung beeinträchtige. Der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung garantiert unter anderem die Pressefreiheit.
Wie die Reaktionen auf die Entscheidung ausfallen
Pentagonsprecher Sean Parnell begrüßte die Entscheidung. "Diese Begleitregelung ist eine vernünftige Sicherheitsmaßnahme, die darauf abzielt, geheime Informationen zur nationalen Verteidigung zu schützen", schrieb er auf der Plattform X. Seit der Einführung der Regelung hätte das Ministerium einen deutlichen Rückgang "nicht genehmigter Enthüllungen" verzeichnet. Diese hätten das Leben von Amerikanerinnen und Amerikaner, Soldaten und Verbündeten zuvor gefährdet, behauptete er.
Ein Sprecher der "New York Times" wiederum äußerte sich in einem Statement enttäuscht über die vorläufige Entscheidung. Man begrüße aber, dass das Gericht beschlossen habe, den Fall in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, teilte er auf Anfrage mit.
Wie das Pentagon den Zugang für Medien einschränkt
Im vergangenen Herbst hatte das Pentagon neue Richtlinien für Journalistinnen und Journalisten eingeführt. Diese sahen vor, dass Medienvertreter keine Informationen über das Pentagon ohne Genehmigung des Ministeriums veröffentlichen dürfen - andernfalls drohte der Entzug ihrer Akkreditierung. Berichterstatter, die dem nicht zustimmten, mussten ihre Ausweise abgeben und ihre Arbeitsplätze räumen. Nahezu alle großen US-Medienhäuser weigerten sich, den 21-seitigen Regelkatalog zu unterzeichnen.
Die "New York Times" klagte erfolgreich gegen die Richtlinien, woraufhin das Pentagon mit neuen Regeln konterte: Dazu gehörte auch die nun verhandelte Begleitpflicht durch Personal des Ministeriums./fsp/DP/he
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