dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 482

ROUNDUP: Drohnensichtung in Göteborg - Deutsche Flüge betroffen

GÖTEBORG (dpa-AFX) - Am Flughafen der schwedischen Großstadt Göteborg ist mindestens eine Drohne gesichtet worden. Der Luftverkehr am Airport Göteborg-Landvetter wurde deshalb am Abend mehrere Stunden lang eingestellt. Nachdem die Polizei den Vorfall für beendet erklärt habe, werde der Flugverkehr wieder aufgenommen, teilte der Flughafenbetreiber Swedavia am späten Abend mit, wie die Zeitung "Aftonbladet" berichtete.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: - pixabay.com:

Wie eine Auflistung von Swedavia zeigte, mussten zwei Flüge aus München und Frankfurt umgeleitet werden - wohin, ging aus den Angaben nicht hervor. Dem "Aftonbladet" zufolge wurden die Flieger jeweils in die dänische Hauptstadt Kopenhagen rund 230 Kilometer weiter südlich geschickt. Flüge aus Göteborg nach München und Frankfurt wurden zudem gestrichen.

Ominöse Drohnensichtungen hatten in den vergangenen Wochen an diversen Flughäfen in Nato-Ländern für Unruhe gesorgt. Unter anderem sorgte die Beobachtung mehrerer größerer Drohnen Ende September in Kopenhagen für stundenlanges Flugchaos.

Am Donnerstagabend wurde auch der Flugbetrieb am Brüsseler Flughafen wegen einer Drohnensichtung etwa eine halbe Stunde lang eingestellt. Schon am Dienstagabend waren dort zweimal die Landungen und Abflüge wegen Drohnensichtungen ausgesetzt worden. Dutzende Flüge mussten gestrichen werden. Am Mittwochabend gab es einen solchen Vorfall dann auch am Flughafen in Hannover./trs/DP/he


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend