- Behörden dürfen Leverkusener Villa des Clans einziehen.
- Clan-Oberhaupt wurde wegen Geiselnahme verurteilt.
- Polizei durchsuchte die Villa und beschlagnahmte Bargeld.
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Mit dem Urteil hatte das Landgericht die Einziehung der Immobilie angeordnet. Das Clan-Oberhaupt war zu sechs Jahren Haft wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs verurteilt worden, sein Sohn wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe.
Da das Urteil nun rechtskräftig ist, muss der Sohn als offizieller Eigentümer die Immobilie abgeben. Wie das Prozedere der Verwertung aussehen wird, werde nun geprüft, sagte Staatsanwalt Julius Sterzel.
Der Sohn hatte die Villa samt 1700 Quadratmeter großem Grundstück erworben, in der dann auch zahlreiche Familienmitglieder wohnten, die von staatlicher Unterstützung lebten und Wohngeld bezogen.
300 Quadratmeter Wohnfläche
Die Angeklagten hätten banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen, hatte das Landgericht in seinem ersten Urteil festgestellt. So hätten sie das Jobcenter Leverkusen mit falschen oder unterbliebenen Angaben veranlasst, insgesamt 462.000 Euro Sozialhilfe und Krankenkassenbeiträge für die Familienmitglieder auszuzahlen.
Trotz erheblichen Vermögens hatten die Familienmitglieder bis Ende Juni 2021 über sechs Jahre lang vom Jobcenter Sozialleistungen bezogen. Im Finanztopf der Familie hätten sich stets zwischen 100.000 und 300.000 Euro befunden.
Das Jobcenter zahlte der zehnköpfigen Familie jeden Monat knapp 5.200 Euro aus Steuermitteln. Mit dem Geld hatte die Familie auch das Darlehen für ihr Anwesen mit 300 Quadratmetern Wohnfläche in Leverkusen getilgt, auf das sie mehrere Bedarfsgemeinschaften angemeldet hatte.
"Mit Einkünften aus Straftaten haben die Angeklagten ein erhebliches Vermögen angehäuft", hatte ein Staatsanwalt beim Prozessauftakt in Düsseldorf gesagt. "Sie trugen Rolex-Uhren und fuhren Mercedes S-Klasse."
Polizei stürmte Villa 2021
Die Polizei hatte das Haus in Leverkusen im Juni 2021 gestürmt und durchsucht, sechsstellige Summen Bargeld und Luxusuhren im Wert von 160.000 Euro beschlagnahmt. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Die Verurteilten werden dem arabischstämmigen Al-Zein-Clan zugerechnet, dem mehrere Tausend Personen angehören sollen. Der Clan hat verschiedene Ableger. Das erste Urteil des Landgerichts hatte der BGH teilweise aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Nun ist auch der neu verhandelte Komplex rechtskräftig.
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert./fc/DP/stw
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