- Penny darf weiterhin mit App-Rabatten werben.
- Die Klage der Verbraucherzentrale wurde abgewiesen.
- Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
- Deeskalation im Iran-Konflikt - Diese 3 Aktien könnten jetzt stark profitieren! (hier klicken)
Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.
Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen.
Klage gegen Netto ebenfalls gescheitert
Der Verband erklärte: "Selbstverständlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Positiv ist allerdings, dass das Oberlandesgericht Hamm die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat." Man werde nun die Urteilsgründe prüfen und daraufhin über eine Revision entscheiden.
Ein Sprecher von Penny teilte mit: "Wir freuen uns für unsere Kundinnen und Kunden, dass wir ihnen auch mit unserer App weiterhin attraktive Angebote unterbreiten können und das Gericht mit seiner Entscheidung unsere Auffassung bestätigt."
Die Verbraucherschützer kassieren damit die zweite Niederlage innerhalb kurzer Zeit. Eine ähnliche Klage gegen den Discounter Netto im Zusammenhang mit App-Rabatten war im März bereits von Richtern des Oberlandesgerichts Bamberg abgewiesen worden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der vzbv geht auch gegen Lidl vor. Der erste Verhandlungstermin ist für September angesetzt. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der Verband zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es.
Viele verwenden mehrere Apps parallel
Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren.
Laut einer Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln verwenden gut 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps. Ob diese die Kundenbindung stärken, ist jedoch fraglich. Nutzer haben der Befragung zufolge im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert. Jeder Zweite gibt an, für die besten Vorteile oft zwischen Apps hin und her zu wechseln. Ebenfalls die Hälfte hat das Gefühl, dabei kaum Geld zu sparen. Im ersten Quartal wurden hierzu 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren befragt. Die Umfrage ist den Angaben nach repräsentativ.
Umfrage: Gut ein Viertel sieht Extra-Rabatte kritisch
Eine Untersuchung des Vergleichsportals Smhaggle zeigt: Mit den Rabatt-Apps sparen Verbraucher nur wenig. Die durchschnittliche Ersparnis pro App liegt demnach bei rund einem Prozent. Dies bezieht sich auf die gesamten Ausgaben über alle Händler hinweg. Denn Verbraucher kaufen in der Regel in unterschiedlichen Geschäften ein. Smhaggle hat in den ersten drei Monaten des Jahres knapp 880.000 Kassenbons von Supermärkten, Discountern und Drogerien ausgewertet. "Kunden können deutlich mehr sparen, wenn sie gezielt und bei mehreren Anbietern Sonderangebote kaufen", sagt Smhaggle-Chef Sven Reuter.
Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage wird es lediglich von 28 Prozent negativ beurteilt, dass die zusätzlichen App-Rabatte nur von registrierten Kunden genutzt werden können. Dazu wurden am 29. März mehr als 11.400 Menschen befragt. Die Umfrage ist den Angaben nach repräsentativ.
Die Apps waren schon mehrfach Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Bereits im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monieren, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos. Verbraucher zahlten mit ihren Daten. Der vzbv will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen./cr/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.