- Gerresheimer muss Geschäftsbericht 2025 verschieben.
- Aktienkurs fiel um bis zu 18 Prozent im Handel.
- Die Hauptversammlung wird ebenfalls verschoben.
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DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der mit Bilanzierungsfehlern ringende Verpackungsspezialist Gerresheimer
Der Aktienkurs brach im frühen Mittwochhandel um bis zu 18 Prozent ein, dämmte aber anschließend die Kursverluste ein. Zuletzt verlor das Papier gut vier Prozent.
Die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 verzögere sich, hieß es weiter. Die Untersuchungen der Geschäftsvorgänge 2024 und 2025 durch eine zweite externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie die Aufbereitung für die Abschlussprüfung erforderlichen Unterlagen dauerten länger als erwartet. Angestrebt werde nun eine Veröffentlichung im Juni. Mit dieser Verzögerung verstoßt Gerresheimer dann gegen die Index-Regeln der Deutschen Börse und müsste daher den Nebenwerte-Index SDax verlassen.
Die eigentlich für den 3. Juni geplante Hauptversammlung muss auch verschoben werden. Und auch die Zahlen für das erste Geschäftsquartal müssen auf einen Termin nach dem bisher geplanten 16. April verlegt werden.
Analyst Harald Hof von MWB Research sieht in den aktuellen Nachrichten einen weiteren Mosaikstein in der Vertrauenskrise. Zudem drohten Probleme mit den Kreditgebern. Gerresheimer ist laut eigenen Angaben in Gesprächen, um eine Verlängerung der in den Finanzierungsverträgen festgelegten Vorlagepflichten des Jahresabschlusses zu vereinbaren.
Prüfungen des Konzernabschlusses wegen Fehlern in der Bilanzierung sind seit September bekannt. Mitte Februar waren die Gerresheimer-Aktien dann nochmals nach unten gekracht, als deshalb der Geschäftsbericht 2025 verschoben wurde. Ende Februar drückten dann Nachrichten der Finanzaufsicht Bafin die Aktien auf den tiefsten Stand seit dem Jahr 2009. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erweiterte eine bereits laufende Prüfung und leitete eine weitere Untersuchung ein.
Nach bisherigen Erkenntnissen hätten einzelne Mitarbeitende gegen interne Richtlinien und Bilanzierungsvorschriften verstoßen, hatte es in diesem Zusammenhang geheißen. Die daraus resultierenden Korrekturen im Konzernabschluss betreffen demnach im Wesentlichen die Erfassung von Umsatzerlösen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Vorräten./mis/mne/mis
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