dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 174

Richterin stoppt US-Überführung von Kindern nach Guatemala

WASHINGTON (dpa-AFX) - Eine Richterin in den USA hat in letzter Minute eine von der Regierung geplante Rückführung Hunderter Kinder und Jugendlicher nach Guatemala vorerst gestoppt. Der Aufschub gilt für zwei Wochen, wie aus der Anordnung eines Bundesgerichts in Washington hervorgeht. Anwälte mehrerer Kinder und Jugendlicher aus Guatemala im Alter zwischen 10 und 17 Jahren, die sich ohne ihre Eltern in den USA aufhalten, waren vor Gericht gezogen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Ein Richterhammer (Symbolbild).
Quelle: - pexels.com:

Die Richterin verfügte, dass die Regierung alle Bemühungen zur Abschiebung oder Rückführung vorerst einstellen muss. Sie hatte eine Anhörung am Sonntag vorgezogen, nachdem dem Gericht zu Ohren gekommen war, dass die Aktion bereits lief und die Minderjährigen teils schon in Flugzeugen saßen.

US-Medien hatten berichtet, die Regierung plane, Hunderte Minderjährige aus Guatemala in das Land zurückzufliegen. Die Richterin bezieht sich bei ihrer Anordnung auf alle unbegleiteten Minderjährigen aus Guatemala in den USA, die sich in der Obhut eines speziell für sie zuständigen Amtes befinden und gegen die keine vollstreckbare Ausweisungsanordnung vorliegt.

Die Anwälte der Minderjährigen berufen sich auf einen gesetzlich vorgesehenen verstärkten Schutz und das Recht auf Betreuung für unbegleitete Minderjährige. Zudem liefen Verfahren vor Einwanderungsgerichten, hieß es. Ein Anwalt für das Justizministerium sprach US-Medienberichten zufolge hingegen von einer Zusammenführung von Eltern und ihren Kindern./rin/DP/zb


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend